Es ist nicht wichtig, woher jemand kommt, woran dieser glaubt, worauf jemand steht oder was mal war – jeder ist bei uns willkommen.
Das Jugendwohnheim Kolpinghaus bietet als stationäre Jugendhilfeeinrichtung im Rahmen der „Hilfe zur Erziehung (HzE)“-Bereichs und des „Intensiv“-Bereichs Unterstützung und Hilfe für minderjährige männliche Jugendliche ab 14 Jahren.
Außerdem können sich junge Frauen und Männer zwischen 18 und 27 Jahren im Kolpinghaus verselbständigen und dort den ersten Schritt auf den Weg in eine eigene Wohnung machen. Diese Möglichkeit besteht mit der Finanzierung durch das Jugendamt oder dem Landschaftsverband Rheinland durch die Arbeit der 1. Etage „Hilfe nach §67“.